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Studie – Sind Computerspieler geisteskrank?

Die American Medical Association (AMA) hatte heute wieder mal ihr jährliches Meeting. Unter anderem wurde darüber diskutiert, ob Computerspielsucht eine geistige Funktionsstörung ist oder eben nicht.

Während Glücksspielsucht (genauer gesagt zwanghaftes Spielen) bereits von der WHO als Krankheitsbild klassifiziert wird, ist das beim zwanghaften Spielen von Computerspielen nicht der Fall. Bis Ende der Woche soll nun darüber entschieden werden, ob auch Computerspielsucht in den ICD (der Klassifikationskatalog für Krankheiten der WHO) aufgenommen werden soll.

Dies hätte weitreichende Konsequenzen, so könnte man z.B. Kostenerstattungsansprüche an seine Krankenversicherung für psychiatrische Betreuung oder zumindest psychologischen Beistand stellen.

Es wäre ja nicht so, dass man das Problem nicht bereits erkannt hätte, aber um konsequent durchzugreifen, müsste z.B. die maximalen Spielzeiten der Spieler reduziert werden. Dies wird z.B. in China so gehandhabt, ruft bei uns aber Verfassungsschützer auf den Plan, da ein dies einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt – andererseits wird man in österreichischen Casinos einer Zwangsregistrierung unterzogen, um nachzuvollziehen, wer wieviel Geld verprasst und so präventiv eingereifen zu können, bevor sich jemand selbst ruiniert.

„Das österreichische Glückspielgesetz (GSPG) regelt in § 25, dass der Besuch unserer Spielbanken nur volljährigen Personen, welche ihre Identität ausreichend nachgewiesen haben, gestattet werden kann. Ergeben sich begründete Anhaltspunkte darüber, dass einem Spielteilnehmer seine Vermögens- oder Einkommensverhältnisse die Teilnahme am Spiel nicht oder nur in einem beschränkten Ausmaß gestatten, so haben wir diesem den Besuch unserer Spielbanken dauernd oder auf eine bestimmte Zeit zu untersagen oder die Anzahl der Besuche einzuschränken. Deswegen ist es auch erforderlich, dass Sie Ihre Identität beim Besuch einer unserer Spielbanken mit einem Lichtbildausweis nachweisen.“

Warum sollte man also nicht auf einen zwanghaften World-of-Warcraft-Spieler, der seinen Job schmeißt oder die Schule schwänzt, um Tag und Nacht spielen zu können, etwas einschränken dürfen?

Sollte die Diskussion negativ ausfallen, besteht erst 2012 wieder die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen.