Manuel Noriega ist, was man so schön einen Scheisskerl nennt. Die Liste der Taten, für die er von verschiedensten Gerichten in Panama, Frankreich und den USA verurteilt wurde, umfasst den Befehl zum Mord an politischen Gefangenen, Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Geldwäsche und Verschwörung. Weitere Vorwürfe: Wahlbetrug, Folter, der Einsatz von Todesschwadronen, die gewaltsame Unterdrückung der Opposition, Menschenrechtsverstöße und so weiter und so fort. „Mr. Niceguy“ war ein Agent der CIA, bevor er sich mit den USA zerstritt. Und er war Militärdiktator von Panama zwischen 1983 und 89, als er durch eine US-Invasion abgesetzt und ins Gefängnis geworfen wurde.
Mr. Noriega took refuge in the Vatican Embassy. American troops surrounded the building and blasted heavy metal music to wear him down. (NYT)
Wegen „guter Führung“ kam er 2007 ganze 13 Jahre früher raus, als verurteilt (30 Jahre), wurde dann in Frankreich zu sieben Jahren verurteilt und nach Panama ausgeliefert, wo er jetzt eine 20-jährige Haftstrafe absitzt, die seine Lebensdauer jedenfalls deutlich übersteigen wird. (Mehr Infos)
Wo ist der Games-Bezug? Nun Noriega klagt Call of Duty bzw. dessen Entwickler Activision.
In Call of Duty: Black Ops 2 wird Noriega nämlich als – wie man so schön sagt – Scheisskerl abgebildet. Er mordet und betrügt und ist auch sonst eher kein lieber Kerl. Der Ex-Diktator fühlt sich dadurch („Kidnapper, Mörder und Staatsfeind“) falsch repräsentiert und will dafür Schadenersatz von den Entwicklern.
Darf man reale Menschen in fiktionalen Produkten darstellen? College-Basketballer haben Electronic Arts erfolgreich 40 Mio. Dollar abgenommen, weil sie ohne ihr Einverständnis in Spielen abgebildet wurden. Das Recht auf eine solche Klage um das eigene Bild gibt es also, vor allem wenn Menschen unvorteilhaft und vielleicht nicht ganz historisch getreu dargestellt werden (wobei: Lindsay Lohan, wirklich?).
Rein intuitiv stellt sich die Frage eigentlich nicht, ob das auch für verurteilte Diktatoren gilt. Irgendwo zwischen der dreizehnten und vierundsechtigsten Greueltat verliert man so gut wie jedes über das existentielle Minimum hinausgehende Bürgerrecht, finde ich. Noriegas Chancen auf eine erfoglreiche Klage werden jedenfalls als gering bezeichnet. In der Justiz müssen natürlich Prinzipien hochgehalten werden, die zum Glück für alle gleich gelten – also ganz sicher kann man nicht sagen, wie das ausgeht.