Gewalt in Spielen – Bayern stellt Gesetzesentwurf vor

Demokratie kann sowohl Fluch als auch Segen sein. Segen, weil jeder seine Meinung frei und ohne Furcht kundtun darf, Fluch, weil es eben auch Menschen tun, die von dem, was sie da gerade erzählen, leider keinerlei Ahnung haben. Letzteres wird besonders dann gefährlich, wenn man damit auch noch ein Forum findet. Ergo ist es auch kein Wunder, dass nach all den populistischen Angriffen auf die bösen Killerspiele seitens der Politik nun auch Taten folgen.

Gemeint ist damit die Drucksache 76/07, welche eine „Verbesserung des Jugendschutzes“ anstrebt, natürlich herausgegeben vom freiesten aller Freistaaten, besser als Bayern bekannt. Nun ist freiesten nicht nur eine Hyperbel, sondern auch eine Antithese, freier als frei geht nun einmal nicht. Genau das ist die Drucksache 76/06 ihrer Wesensart nach aber auch, denn von „Verbesserung“ kann hier wahrlich nicht die Rede sein.

Nachdem man den üblichen Rattenschwanz an Scheinargumenten hervorgebracht hat, warum man „Kinder und Jugendliche vor Gewaltexzessen in Form menschenverachtender Gewaltspiele […] schützen“ muss, geht es recht schnell zum Eingemachten. „Das vorliegende Gesetz sieht deshalb ein Verbot von virtuellen Gewaltspielen vor“, so die einleitenden Worte des Kapitels „Lösung“. Das alleine mag schon harter Tobak sein, wird aber durch die Neureglung des Paragraphen 131a noch übertroffen: hier wird klar gestellt, dass jeder mit Bußgeldern in Höhe von maximal 500.000 Euro oder bis zu einem Jahr Haft zu rechnen hat, der „Killerspiele“:

1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“

Das mag sich schon verheerend anhören und natürlich wird auch wieder die Verschärfung der Indizierungsrichtlinien gefordert und auch die Arbeit der USK angezweifelt. Doch die Spitze der Entmündigung des verantwortungsbewussten Konsumenten ist schon vorher zu finden. So soll das so genannte „Erzieherprivileg“ gestrichen werden. D.h. Eltern dürfen nun nicht mehr darüber entscheiden, ob sie ihr 17-jährigen Kind nicht doch eine Runde Quake 3 spielen lassen.

Wer auch immer sich diesen harten Tobak ausgedacht hat, wurde vorher jedweden Realitätssinns beraubt und sitzt jetzt in seinem kleinen Kämmerlein und beobachtet die Welt aus seinem eindimensionalen Blickwinkel. Schließlich sind nur die bösen, bösen Computerspiele an der zunehmenden Jugendkriminalität schuld und nicht etwa die ineffiziente Jugendförderung oder das völlig überforderte Schulsystem. Scheuklappen waren wohl mal wieder im Sonderangebot zu erwerben, der Einsatz des gesunden Menschenverstandes muss dagegen für einige Politiker eine wahre Folter sein.

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