Es ist eigentlich immer so: in Deutschland (für geographische Noobs, unser nordwestliches Nachbarland) wird irgendetwas neues eingeführt. Eine neue Gesetzesnovelle, die Pensionsreform oder was auch immer … dann dauert es meistens zwischen 10 und 15 Jahren und dann, vielleicht – aber auch nur vielleicht, wenn sich jemand mit den Worten „ach, das wär‘ ja praktisch“ dazu bequemt, bekommen wir das selbe „Zeug“ auch (wenn der Staat damit massig Asche verdient, siehe Pensionsreform, kann man das ganze natuerlich auch um ein paar Jahrzehnte beschleunigen).
Bei der Handyrufnummermitnahme (kompliziertes Wort) hat das ganze „nur“ ca. 2 Jahre gedauert. Ok, eigentlich sollte das Ganze schon letztes Jahr über die Bühne gehen, dann dieses Jahr im Juni, aber letztendlich haben wir jetzt August und endlich kommen wir in den Genuß dieser tollen Komfortfunktion. Bisher konnte man, wenn man den Mobilfunkanbieter wechselte nur seine Rufnummer, nicht aber die Vorwahl „mitnehmen“. Nun ist es auch möglich, die Vorwahl + die Rufnummer (wie das bei Festnetztelefonanbietern schon immer möglich war) zum neuen Netzanbieter mitzunehmen. Bisher war man bedingt durch die Rufnummer und deren Bekanntheitsgrad trotz teilweise unmenschlicher Tarife doch noch irgendwie an seinen Anbieter gebunden, damit ist nun Schluss. Zwar kostet die Geschichte eine Kleinigkeit: der alte Netzanbieter muss den Kunden umfassend über die Rechtsfolgen, entstehende Kosten, Restvertragsdauer usw. hinweisen, darf jedoch nicht mehr als 4 Euro dafür verrechnen.
Nachdem die meisten Anbieter netzintern billigeres Telefonieren ermöglichen, ist natürlich eine gewisse Gefahr gegeben, dass man trotz richtiger Vorwahl in ein falsches Netz telefoniert. Hierfür muss der jeweilige Telefonanbieter eine kleine Ansage vor jedes Gespräch setzen, in welchem auf die jeweiligen mehrkosten hingewiesen werden. Diese lassen sich natürlich auf Kundenwunsch deaktivieren (das ist besonders für Kiddies und Jugendliche, die ihre Schulden nicht mehr unter Kontrolle haben, interessant – mit Gesprächen in fremde Netze lässt sich die eigene Telefonrechnung locker noch um einige hundert Euro in die Höhe treiben).
Für den Wechsel selbst, also das Übertragen der Rufnummer kann man lt. Schätzungen (also im Vergleich zu deutschen Anbietern) mit etwas um die 20 bis 30 Euro rechnen – dieser Aufwandsersatz darf laut Telekomgesetz aber „nicht abschreckend“ sein.